Der Auftrag der ABBAG

Die ABBAG ist eine nach dem Bundesgesetz über die Schaffung einer Abbaubeteiligungsgesellschaft des Bundes errichtete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Wien.

Der Unternehmensgegenstand der ABBAG besteht in

  • der Verwaltung einschließlich der Verwertung von Anteilen und Vermögensrechten des Bundes und der Gesellschaft an Abbaugesellschaften und Rechtsträgern gemäß § 1 Finanzmarktstabilitätsgesetz (FinStaG)
  • der Erbringung von Dienstleistungen und dem Ergreifen von Maßnahmen, die jeweils für eine bestmögliche Verwertung des Vermögens und die Liquidation einer Abbaugesellschaft erforderlich oder zur Wahrung der in § 1 FinStaG genannten öffentlichen Interessen geboten sind, sowie
  • der Gründung von Brückeninstituten und der Übernahme von Anteilen an Brückeninstituten gemäß §§ 78 ff Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) sowie der Gründung von Brücken-Zentralen Gegenparteien und der Übernahme von Anteilen an Brücken-Zentralen Gegenparteien gemäß § 4d Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz (ZGVG).

Zu diesem Zweck obliegt der Gesellschaft nach Maßgabe einer gesetzlichen Ermächtigung oder Beauftragung durch den Bundesminister für Finanzen

  • der Erwerb und die Übernahme von Anteilen und Vermögensrechten an Abbaugesellschaften und Rechtsträgern gemäß § 1 FinStaG,
  • das Ausüben von Eigentumsrechten sowie das Halten, die Verwaltung und Verwertung von Anteilen und Vermögensrechten an Abbaugesellschaften und Rechtsträgern gemäß § 1 FinStaG,
  • die Veräußerung und Abgabe von Anteilen und Vermögensrechten an Abbaugesellschaften und Rechtsträgern gemäß § 1 FinStaG,
  • die Erbringung von Dienstleistungen und das Ergreifen von Maßnahmen, die jeweils für eine bestmögliche Verwertung des Vermögens und die Liquidation einer Abbaugesellschaft erforderlich oder zur Wahrung der in § 1 FinStaG genannten öffentlichen Interessen geboten sind,
  • das Ergreifen von Maßnahmen, durch die die Abwicklung einer Abbaugesellschaft oder eines Rechtsträgers nach § 1 FinStaG sichergestellt wird. Die Maßnahmen müssen erforderlich sein, um eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben Österreichs zu beheben, das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht sicherzustellen oder die österreichische Volkswirtschaft zu schützen, und geeignet sein, wesentlich zur Herstellung nachhaltig geordneter Haushalte im Sinne der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2012 beizutragen,
  • die Erbringung von Dienstleistungen und das Ergreifen von Maßnahmen, die zur Wahrung der in § 1 FinStaG genannten öffentlichen Interessen geboten sind und
  • die Gründung und die Übernahme von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die als Brückeninstitut gemäß §§ 78ffBaSAG fungieren können, sowie
  • die Gründung und die Übernahme von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die als Brücken-Zentrale Gegenpartei gemäß § 4d ZGVG fungieren können.

Im Auftrag des Bundesministers für Finanzen hat die Gesellschaft die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) gegründet.

Ebenso im Auftrag des Bundesministers für Finanzen hat die ABBAG dafür zu sorgen und alle gesellschaftsrechtlichen Schritte zu setzten, damit die COFAG ab 1. August 2024 ins Liquidationsstadium übertritt und gemäß § 4 Abs (1) COFAG-NoAG abgewickelt wird.

Die Gesellschaft trat am 15. Juli 2022 die Gesamtrechtsnachfolge der HBI-Bundesholding AG mit allen Rechten und Pflichten und unter Ausschluss der Liquidation durch Verschmelzung per 31.12.2021 an.

Die Gesellschaft trat am 29. Juli 2022 die Gesamtrechtsnachfolge der FIMBAG Finanzmarktbeteiligung Aktiengesellschaft des Bundes in Liqu. mit allen Rechten und Pflichten und unter Ausschluss der Liquidation durch Verschmelzung per 31.12.2021 an.