Der Auftrag der ABBAG

Die ABBAG ist eine nach dem Bundesgesetz über die Schaffung einer Abbaubeteiligungsgesellschaft des Bundes errichtete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Wien.

Der Unternehmensgegenstand der ABBAG besteht in

  • der Verwaltung einschließlich der Verwertung von Anteilen und Vermögensrechten des Bundes und der Gesellschaft an Abbaugesellschaften und Rechtsträgern
  • sowie in der Erbringung von Dienstleistungen und dem Ergreifen von Maßnahmen, die jeweils für eine bestmögliche Verwertung des Vermögens und die Liquidation einer Abbaugesellschaft erforderlich oder zur Wahrung des öffentlichen Interesses geboten sind
  • der Erbringung von Dienstleistungen und dem Ergreifen von finanziellen Maßnahmen zugunsten von Unternehmen gemäß § 3b Abs. 1, die zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten dieser Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 und den dadurch verursachten wirtschaftlichen Auswirkungen geboten sind.

Zu diesem Zweck obliegt der Gesellschaft nach Maßgabe einer gesetzlichen Ermächtigung oder Beauftragung durch den Bundesminister für Finanzen

  • der Erwerb und die Übernahme von Anteilen und Vermögensrechten an Abbaugesellschaften und Rechtsträgern gemäß § 1 FinStaG,
  • das Ausüben von Eigentumsrechten sowie das Halten, die Verwaltung und Verwertung von Anteilen und Vermögensrechten an Abbaugesellschaften und Rechtsträgern gemäß § 1 FinStaG,
  • die Veräußerung und Abgabe von Anteilen und Vermögensrechten an Abbaugesellschaften und Rechtsträgern gemäß § 1 FinStaG,
  • die Erbringung von Dienstleistungen und das Ergreifen von Maßnahmen, die jeweils für eine bestmögliche Verwertung des Vermögens und die Liquidation einer Abbaugesellschaft erforderlich oder zur Wahrung der in § 1 FinStaG genannten öffentlichen Interessen geboten sind,
  • das Ergreifen von Maßnahmen, durch die die Abwicklung einer Abbaugesellschaft oder eines Rechtsträgers nach § 1 FinStaG sichergestellt wird. Die Maßnahmen müssen erforderlich sein, um eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben Österreichs zu beheben, das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht sicherzustellen oder die österreichische Volkswirtschaft zu schützen, und geeignet sein, wesentlich zur Herstellung nachhaltig geordneter Haushalte im Sinne der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2012 – ÖStP 2012, BGBl. I Nr. 30/2013, beizutragen,
  • die Erbringung von Dienstleistungen und das Ergreifen von Maßnahmen, die zur Wahrung der in § 1 FinStaG genannten öffentlichen Interessen geboten sind und
  • die Erbringung von Dienstleistungen und das Ergreifen von finanziellen Maßnahmen zugunsten von Unternehmen gemäß § 3b Abs. 1, die zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten dieser Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 und den dadurch verursachten wirtschaftlichen Auswirkungen geboten sind.

Über Auftrag des Bundesministers für Finanzen hat die Gesellschaft die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) gegründet.

Im Auftrag des Bundesministers für Finanzen hat die ABBAG mit 16. Dezember 2021 die HETA ASSET RESOLUTION AG übernommen.

Die Gesellschaft trat am 15. Juli 2022 die Gesamtrechtsnachfolge der HBI-Bundesholding AG mit allen Rechten und Pflichten und unter Ausschluss der Liquidation durch Verschmelzung per 31.12.2021 an.

Die Gesellschaft trat am 29. Juli 2022 die Gesamtrechtsnachfolge der FIMBAG Finanzmarktbeteiligung Aktiengesellschaft des Bundes in Liqu. mit allen Rechten und Pflichten und unter Ausschluss der Liquidation durch Verschmelzung per 31.12.2021 an.

Im Auftrag des Bundesministers für Finanzen hat die ABBAG mit 25. Oktober 2023 die KA Finanz AG übernommen.