Willkommen bei der ABBAG

Die ABBAG ist eine nach dem Bundesgesetz über die Schaffung einer Abbaubeteiligungsgesellschaft des Bundes (ABBAG-Gesetz), BGBl. I Nr. 51/2014, errichtete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift Taborstraße 1-3, 1020 Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien unter FN 421754 b. Alleingesellschafter der ABBAG ist der Bund.

Die Gesellschaft wurde am 4. September 2014 gegründet und am 16. September 2014 im Firmenbuch eingetragen.

Mit dem Bundesgesetz aus Anlass des Generalvergleichs mit dem Freistaat Bayern, mit dem das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG), das Finanzmarktstabilitätsgesetz (FinStaG) und das ABBAG-Gesetz geändert wurden, änderte sich sowohl der Aufgabenbereich der ABBAG-Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes (ABBAG) als auch deren Gesellschaftsform.

Gemäß Auftrag des Bundesministers für Finanzen hat die ABBAG im März 2020 die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) gegründet, deren Aufgabe es war, finanzielle Maßnahmen zugunsten von Unternehmen zu ergreifen, die der Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie dienten. Die Aufgaben der COFAG sind gemäß § 1 Abs (2) COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG) am 1. August 2024 auf den Bund übergegangen. Die COFAG befindet sich gemäß § 4 Abs (1) COFAG-NoAG seit diesem Zeitpunkt in Abwicklung.

Im Auftrag des Bundesministers für Finanzen hat die ABBAG mit 16. Dezember 2021 die HETA ASSET RESOLUTION AG übernommen.

Im Auftrag des Bundesministers für Finanzen hat die ABBAG mit 25. Oktober 2023 die KA Finanz AG übernommen.

Unser Auftrag