Der Unternehmensgegenstand der ABBAG ist in § 2 Bundesgesetz über die Einrichtung und den Betrieb einer Abbaumanagementgesellschaft des Bundes (ABBAG-Gesetz) geregelt. Er besteht im Wesentlichen in
- der Verwaltung und Verwertung von Abbaugesellschaften des Finanzsektors und Rechtsträgern gemäß § 1 Bundesgesetz über Maßnahmen zur Sicherung der Stabilität des Finanzmarktes (FinStaG),
- der Erbringung von Dienstleistungen und der Ergreifung von Maßnahmen, um eine bestmögliche Vermögensverwertung und Liquidation von Abbaugesellschaften zu gewährleisten oder um die in § 1 FinStaG genannten öffentlichen Interessen zu wahren,
- der Gründung von Brückeninstituten und der Übernahme von Anteilen an Brückeninstituten gemäß §§ 78 ff Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) sowie der Gründung von Brücken-Zentralen Gegenparteien und der Übernahme von Anteilen an Brücken-Zentralen Gegenparteien gemäß § 4d Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz (ZGVG).